Information zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Im Hinblick auf eine Verpflichtung aus §§36,37 VSBG setzen wir Sie davon in Kenntnis, das unsere Praxis zu einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbrauchserschlichtungsstelle i.S.d. vsbg nicht verpflichtet ist und an einem solchen Verfahren nicht teilnimmt. Die Zahnärztekammer Berlin hat eine Schlichtungsstelle für Streitigkeiten aus dem Berufsverhältnis nach dem Berliner Kammergesetz BKG eingerichtet, die von Patientinnen und Patienten bei Zweifeln an der Richtigkeit zahnärztlicher Leistungen aufgerufen werden kann.



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